Sofern für einen Benutzer die Grundlage der Benutzungsberechtigung entfällt, z.B. bei der Exmatrikulation, ist dies der Systemgruppe unverzüglich mitzuteilen. Die Benutzerkennung wird daraufhin entfernt.
Wird ein Antrag bis zum 15. November eines Jahres nicht verlängert, so wird die Benutzerkennung gesperrt und am Ende des Semesters entfernt.
Die persönlichen Antragsdaten des Benutzers sowie die innerhalb der Benutzerkennung vom Benutzer angelegten Daten werden dabei ebenfalls gelöscht.