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Die Benutzer sind verpflichtet:
- die Vorschriften der Benutzungsordnung und der geltenden
Betriebsregelungen einzuhalten;
- sich regelmäßig über die Betriebsregelungen in den
bereitgestellten Informationsdiensten (Aushang, rechnergestützte Dienste) zu
informieren und diesbezügliche Electronic-Mail-Nachrichten an ihre
Benutzerkennung zu beachten;
- Geräte, Anlagen, Datenträger und sonstige Einrichtungen sorgfältig
und schonend zu behandeln;
Störungen, Beschädigungen und Fehler sollen der zuständigen Systemgruppe
unverzüglich angezeigt werden;
- die Belange des Softwareschutzes zu beachten, insbesondere ohne
ausdrückliche Genehmigung keine auf den Rechnern verfügbare Software
(mit Ausnahme des zentralen FTP-Archives) zu kopieren und sicherzustellen,
daß ihnen zur Verfügung gestellte lizensierte Software nicht
unautorisiert genutzt werden kann;
- die Benutzerkennung vor Verwendung durch Dritte zu sichern; insbesondere
sollten Passworte so gewählt werden, daß diese nicht automatisch erkannt
werden können;
- alle Versuche zu unterlassen, auf Daten, insbesondere auf Passworte,
anderer Benutzer zuzugreifen, sofern diese damit nicht ausdrücklich
einverstanden sind;
- den vom Vorstand des Instituts dazu beauftragten Mitarbeitern auf
Verlangen in Einzelfällen zu Kontrollzwecken Auskünfte über Programme
und benutzte Methoden zu erteilen sowie Einsicht in ihre Programme und Daten
zu gewähren;
- für eine ausreichende Deckung ihrer Druckerkonten zu sorgen und
Fehlbeträge umgehend auszugleichen;
- Störungen des Betriebs und Beeinträchtigungen anderer Benutzer
zu vermeiden.
Wolfgang Moll
Tue Aug 20 14:31:29 MET DST 1996