Die Mitarbeiter der Systemgruppen sind berechtigt, zur Aufrechterhaltung eines geregelten Betriebes Abrechnungsdaten über die Nutzung von Ressourcen, insbesondere in Verbindung mit der Benutzerkennung, zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
In Einzelfällen kann die Systemgruppe aus betriebstechnischen Gründen die Eingaben und die Datenkommunikation einzelner Benutzer überwachen. Es ist dabei jedoch zu gewährleisten, daß diese Daten nur solange gespeichert werden, wie dies zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erforderlich ist.