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Die für den Betrieb der DV-Anlagen verantwortlichen Mitarbeiter stellen
sicher, daß personenbezogene Daten nur dem dazu autorisiertem Personal
zugänglich sind.
Die Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten
erfolgt im Rahmen des DSG NW (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen).
Mit der Antragstellung erklärt sich der Benutzer damit einverstanden, daß
- seine Antragsdaten gespeichert und verarbeitet werden können;
- Abrechungsdaten erhoben werden, die seiner Benutzerkennung
zugeordnet werden können;
- Einzelangaben über seine Rechnernutzung allgemein zugänglich sind,
soweit diese vom Betriebssystem automatisch erfaßt und zugreifbar gemacht
werden (z.B. die Unix Kommados finger, who, last).
Wolfgang Moll
Tue Aug 20 14:31:29 MET DST 1996