Der Benutzer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die unberechtigt vorgenommene Veränderung von Daten nach § 303 StGB strafbar ist und die Mitarbeiter der Systemgruppe verpflichtet sind, ihnen zur Kenntnis gelangte strafbare Handlungen anzuzeigen.
In besonders schweren Fällen trifft dies ebenso für Störungen des Betriebsablaufes zu.