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Mißbrauch

Der Benutzer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die unberechtigt vorgenommene Veränderung von Daten nach § 303 StGB strafbar ist und die Mitarbeiter der Systemgruppe verpflichtet sind, ihnen zur Kenntnis gelangte strafbare Handlungen anzuzeigen.

In besonders schweren Fällen trifft dies ebenso für Störungen des Betriebsablaufes zu.



Wolfgang Moll
Tue Aug 20 14:31:29 MET DST 1996