Mit Ausnahme einer Kostenbeteiligung bei der Nutzung von Laserdruckern und Farbgraphikdruckern werden keine Nutzungsentgelte erhoben. Dabei werden nur die tatsächlich entstehenden Verbrauchskosten berechnet. Das Verfahren zur Einzahlung auf ein Druckerkonto und die Handhabung der Druckerabrechnung werden in der Betriebsregelung beschrieben.