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Zur Benutzung der DV-Einrichtungen am Institut sind generell berechtigt:
- Mitglieder und Angehörige des Instituts für Informatik;
- Mitglieder und Angehörige der Universität Bonn aufgrund von
besonderen Vereinbarungen;
- sonstige Personen nach Maßgabe der zuständigen Systemgruppe.
Studierende mit Hauptfach Informatik haben ab dem dritten Fachsemester
einen Regelanspruch auf die Erteilung einer Unix-Benutzerkennung.
Wolfgang Moll
Tue Aug 20 14:31:29 MET DST 1996