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Nutzungsberechtigte

Zur Benutzung der DV-Einrichtungen am Institut sind generell berechtigt:

  1. Mitglieder und Angehörige des Instituts für Informatik;
  2. Mitglieder und Angehörige der Universität Bonn aufgrund von besonderen Vereinbarungen;
  3. sonstige Personen nach Maßgabe der zuständigen Systemgruppe.

Studierende mit Hauptfach Informatik haben ab dem dritten Fachsemester einen Regelanspruch auf die Erteilung einer Unix-Benutzerkennung.



Wolfgang Moll
Tue Aug 20 14:31:29 MET DST 1996