next up previous contents
Next: Abmeldung Up: Zulassungsordnung Previous: Nutzungsberechtigte

Zulassungsverfahren

Die Zulassung zur Benutzung der zentralen Unix-Rechner und die Vergabe einer Unix-Benutzerkennung erfolgt durch die zuständige Systemgruppe auf schriftlichen Antrag. Die Benutzungsberechtigung gilt in der Regel für das laufende Studienjahr, beginnend mit dem Wintersemester, und muß danach verlängert werden.

Für den Antrag sind insbesondere folgende Angaben erforderlich:
Matrikelnummer, Semester, Vor- und Zuname, Heimatanschrift, Telefonnummer.
Bei Verlängerungsanträgen ist die Unix-Benutzerkennung anzugeben.
Der Antrag ist nur mit Unterschrift des Antragstellers gültig. Der Antragsteller erklärt mit seiner Unterschrift sein Einverständnis zur Speicherung dieser Daten.

Eintretende Veränderungen sind der Systemgruppe umgehend mitzuteilen.

Der Benutzerantrag wird in einem automatisierten Verfahren erstellt. Das Antragsverfahren wird in einem gesonderten Aushang beschrieben.

Die Benutzung der Abteilungsrechner regelt die jeweilige Abteilung.

CIP Rechner sind nur im Rahmen von Lehrveranstaltungen nach Maßgabe des Verantwortlichen dieser Lehrveranstaltung oder der zuständigen Systemgruppe benutzbar.



Wolfgang Moll
Tue Aug 20 14:31:29 MET DST 1996