3 Übungsbetrieb

Es besteht die Möglichkeit zum Scheinerwerb bzw. zur Erlangung der Zulassung zur Modulprüfung gemäß der neuen DPO. Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen.

Theoretische Aufgaben

Praktische Aufgaben

Spielregeln

Folgende drei Spielregeln sind einzuhalten:

Spielregel 1
Den Schein gibt es ab $ 150$ erreichten Punkten, für die Zulassung zur Modulprüfung benötigen Sie $ 100$ Punkte. Wir garantieren Ihnen, daß durch die theoretischen und praktischen Aufgaben mindestens je $ 300$ Punkte zu erreichen sein werden (evtl. auch viel mehr, die Mindestpunktzahlen $ 100$ bzw $ 150$ Punkte bleiben davon jedoch unberührt). Die Punktegrenzen für die Schein-Noten ,,gut`` und ,,sehr gut`` stehen noch nicht fest. Die Punkte können beliebig aus theoretischen und praktischen Aufgaben gesammelt werden, sofern die anderen Spielregeln eingehalten werden.

Spielregel 2
Der Vorlesungsstoff ist in 4 Bereiche unterteilt:
  1. Kapitel 2
  2. Kapitel 3
  3. Kapitel 4
  4. Kapitel 5+6

Aus jedem dieser Bereiche sollten Sie mindestens 20 Prozent der (,,theoretischen`` oder ,,praktischen`` ) Punkte holen. Dies soll Sie dazu motivieren, kontinuierlich während des Semesters mitzuarbeiten. Was die Zulassung zur Modulprüfung gemäß der neuen DPO angeht, müssen Sie die 20 Prozent Regel nur für die bis zur Anmeldefrist zur Prüfung behandelten Kapitel beachten.

Spielregel 3
Es werden Ihnen grundsätzlich nur Punkte gutgeschrieben, wenn Sie in der Übungsstunde, in der das Blatt der jeweiligen Aufgabe besprochen wird, anwesend sind bzw. bei der Vorführung der betreffenden praktischen Aufgabe aktiv beteiligt sind.

Die Scheine (und deren Noten) haben keine Relevanz für die Hauptdiplomprüfungen (sowohl nach der alten als auch nach der neuen DPO). Sie dienen lediglich als Anreiz, sich während des Semesters zu engagieren. Ferner werden Studierende, die einen Schein erworben haben, in Engpaßsituationen (etwa bei der Vergabe von Praktikum- oder Seminar- sowie Diplomarbeitsplätzen) bevorzugt behandelt.

Frank Ciesinski 2004-03-02