- From baier@cs.uni-bonn.de Wed Nov 2 14:06:15 2005 Date: Wed, 02 Nov 2005 14:02:00 +0100 From: Christel Baier To: , J.Koenig , Rainer Manthey , Christel Baier Subject: Mitteilung zur alten DPO Liebe Studierende der Informatik, ich möchte nochmal an die Mitteilung von Herrn Manthey, die er am 11. Januar 2005 verschickt hat, erinnern und die alle Studierende nach *alter DPO* betrifft. Wer nach alter DPO auch das Hauptdiplom noch ablegen möchte, muss bis zum *14.3.2006* (drei Jahre noch Inkrafttreten der neuen DPO) seine erste Fachprüfung des Hauptdiplom "unternommen haben" (neue DPO 30, Abs. 3). Das bedeutet insbesondere, dass Sie vor diesem Datum * Ihr Vordiplom als Ganzes bestanden haben müssen * und dass Sie eine der vier Prfungen des Hauptdiploms (also inklusive NF) erfolgreich oder nicht erfolgreich mindestens einmal als Ganzes absolviert haben. Für Informatikprüfungen bedeutet dies, dass Sie mindestens den ersten Versuch einer mündlichen Prüfung bereits hinter sich haben müssen. Für das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften gilt jede der studienbegleitenden Abschlussklausuren als Prüfung, d.h. sowie Sie auch nur eine solche BWL- oder VWL-Klausur mitgeschrieben haben (auch wenn diese nicht bestanden wurde), haben Sie das Kriterium "unternommene Prüfung" erfüllt. Bitte beachten Sie diese Frist bei Ihrer Prfungsplanung. Viele Grüsse Christel Baier - From baier@cs.uni-bonn.de Sun Nov 6 18:06:28 2005 Date: Sun, 06 Nov 2005 18:01:58 +0100 From: Christel Baier To: Christel Baier Cc: , J.Koenig , Rainer Manthey Subject: Nochmal: Mitteilung zur alten DPO Liebe Studierende der Informatik, in meiner Mitteilung vom 2.11. ist mir leider ein Fehler unterlaufen, auf den mich die Fachschaft mich hingewiesen hat. Der Stichtag bis wann die erste HD-Prüfung abgelegt sein muss, sofern Sie nach der alten DPO weiterstudieren möchten, ist der 27. März 2006 (und nicht wie in meiner vorangegangenen Mail behauptet der 14.3.2006). Viele Grüsse Christel Baier